Reform der Grundsteuer; Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22. Oktober 2014 zur Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit

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Der Zweite Senat des Bundesfinanzhofs hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seit dem Feststellungszeitpunkt 1. Januar 2009 wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig sind.

LKT Rundschreiben 2014-599: Reform der Grundsteuer [PDF-Dokument: 72 kB]

10.12.2014